Vertragsgrundlagen der agenzia:gmbh

Allgemeine geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich, Angebotsbindung
Diese Auftragsbedingungen gelten für alle von agenzia:gmbh angebotenen oder abgeschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen. Diese Auftragsbedingungen gelten ab erster Bekanntgabe auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zu dem Kunden und zwar bis zur Bekanntgabe einer Neufassung dieser Auftragsbedingungen durch uns. Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zum Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich im Einzelfall etwas Abweichendes mit dem Kunden vereinbart worden ist oder soweit nicht künftige zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nur, soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an unsere Angebote für drei Monate ab Angebotsdatum gebunden.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist die von uns angebotene Leistung bzw. das von uns zu erstellende Werk, nicht aber ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Umfang unserer Arbeiten ist allein durch die bei Auftragserteilung einvernehmlich schriftlich festgelegte Aufgabenstellung, Zielsetzung, Werkleistung oder Lieferung – in Ermangelung einer solchen – durch den Inhalt unseres schriftlichen Angebotes festgelegt. Alle darüber hinaus mündlich oder schriftlich erteilten Aufträge oder Änderungsverlangen stellen Nachträge dar, die nach Leistungserbringung gesondert abrechenbar sind, sobald sie zuvor entweder schriftlich durch uns bestätigt oder tatsächlich und unwidersprochen ausgeführt worden sind.

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 des UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. agenzia:gmbh überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Für eine Weitergabe des Nutzungsrechtes an Dritte bedarf es der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. agenzia:gmbh hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt agenzia:gmbh zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

4. Vergütung
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung der Nutzung. Werden die Entwürfe später in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist agenzia:gmbh berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zu verlangen. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die agenzia:gmbh für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

5. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen vorgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung bei Abnahme des Teiles fällig. Bei Zahlungsverzug kann agenzia:gmbh Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.

6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen wie Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung, etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. agenzia:gmbh ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von agenzia:gmbh abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber uns von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Illustrationen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für die Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7. Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen, werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. agenzia:gmbh ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat agenzia:gmbh dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch agenzia:gmbh geändert werden.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind uns Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch uns erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist agenzia:gmbh berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu fällen. agenzia:gmbh haftet nur für Fehler bei Verschulden oder grober Fahrlässigkeit. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der agenzia:gmbh 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. agenzia:gmbh ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

9. Haftung
agenzia:gmbh verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. agenzia:gmbh haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. agenzia:gmbh verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuweisen. Darüberhinaus haftet sie für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern agenzia:gmbh notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von agenzia:gmbh. agenzia:gmbh haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild, sowie die Funktion von produktspezifischen Merkmalen (z.B. EAN-Codes o.ä.). Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der agenzia:gmbh. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zuverlässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet agenzia:gmbh nicht. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung des Werkes schriftlich bei agenzia:gmbh geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. agenzia:gmbh behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann agenzia:gmbh eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an agenzia:gmbh übergeben Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber agenzia:gmbh von allen Ersatzansprüchen frei.

11. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Sitz der agenzia:gmbh. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.